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In einer Bedarfsposition (auch Eventualposition) beschreibt der Auftraggeber eine Leistung, die nur im Bedarfsfall ausgeführt werden soll.
Sie darf nur ausnahmsweise verwendet werden, wenn sie zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden könnte.
Meistens wird die "Bedarfsposition ohne Gesamtbetrag" verwendet bei der der Einheitspreis nicht in die Gesamtberechnung einfließt.
"Bedarfsposition mit Gesamtbetrag".