<< Click to Display Table of Contents >> Navigation: Informationen zum GAEB-Standard > Bezugs- / Wiederholungsposition |
Durch Bezugs- und Wiederholungspositionen können Beschreibungen in einem LV verkürzt werden.
Die Bezugsposition muss der Wiederholungsposition vorangestellt sein.
Sie enthält die vollständige Beschreibung in vollem Wortlaut.
Die Wiederholungsposition enthält den Bezug zur Bezugsposition durch die Angabe der Ordnungszahl.
Diese muss vom Anwender eingetragen werden und ändert sich nicht automatisch bei einer Neunummerierung des LV.
Die Wiederholungsposition enthält dann nur noch den geänderten Wortlaut der Beschreibung in der Bezugsposition.
Der Bezug einer Wiederholungsposition auf eine andere Wiederholungsposition ist nicht zulässig.