Grund- / Alternativposition

<< Click to Display Table of Contents >>

Navigation:  Informationen zum GAEB-Standard >

Grund- / Alternativposition

Eine Grundposition ist der Bezug zu einer oder mehreren folgenden Alternativpositionen.

Zu einer Alternativposition gehört also zwingend immer eine voranstehende Grundposition.

 

2020-04-30_10h42_36

 

Die Einstellungen für die Grundposition:

2020-04-30_10h35_46

 

Die Einstellungen für die erste Alternativposition:

2020-04-30_10h36_11

 

Die Einstellungen für die zweite Alternativposition:

2020-04-30_10h36_37

usw.

 

Der Bezug der Alternativposition(en) wird über die Zuordnungszahl geschaffen und muss vom Anwender richtig vergeben werden.

Die erste Stelle bestimmt die Nummer des Grund/Alternativ-Blocks und muss eindeutig im LV-Bereich sein. Hier im Beispiel "1".

Die zweite Stelle nummeriert die Alternativen (1-9), wobei die "0" für die Grundposition vorgegeben ist.

 

Bei den Alternativpositionen wird nur der Einheitspreis verwendet, aber es wird nicht in den Gesamtbetrag verrechnet.

 

Hinweis: In der Praxis wird oft statt der relativ komplizierten Grund-/Alternativ-Struktur die "Bedarfsposition ohne Gesamtbetrag" verwendet.