<< Click to Display Table of Contents >> Navigation: Informationen zum GAEB-Standard > Grund- / Alternativposition |
Eine Grundposition ist der Bezug zu einer oder mehreren folgenden Alternativpositionen.
Zu einer Alternativposition gehört also zwingend immer eine voranstehende Grundposition.
Die Einstellungen für die Grundposition:
Die Einstellungen für die erste Alternativposition:
Die Einstellungen für die zweite Alternativposition:
usw.
Der Bezug der Alternativposition(en) wird über die Zuordnungszahl geschaffen und muss vom Anwender richtig vergeben werden.
Die erste Stelle bestimmt die Nummer des Grund/Alternativ-Blocks und muss eindeutig im LV-Bereich sein. Hier im Beispiel "1".
Die zweite Stelle nummeriert die Alternativen (1-9), wobei die "0" für die Grundposition vorgegeben ist.
Bei den Alternativpositionen wird nur der Einheitspreis verwendet, aber es wird nicht in den Gesamtbetrag verrechnet.
Hinweis: In der Praxis wird oft statt der relativ komplizierten Grund-/Alternativ-Struktur die "Bedarfsposition ohne Gesamtbetrag" verwendet.